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Allgemeine Geschäftsbedingungen der MEIKO (Suisse) AG

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Produkte und Leistungen der MEIKO (Suisse) AG, CH-8117 Fällanden, ZH

1. Allgemeines
Für die Rechtsbeziehungen zwischen der MEIKO (Suisse) AG ("Verkäuferin") und dem Besteller gelten ausschliesslich die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Verkäuferin in der jeweils aktuellen Fassung („AGB“). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Haben die Parteien mehrere Geschäfte unter Berücksichtigung der AGB der Verkäuferin abgeschlossen, so gelten diese ebenfalls für Folgegeschäfte in der jeweils aktuellen Fassung, auch wenn sie einem neuen Geschäft nicht ausdrücklich zugrunde gelegt werden.

Die Verkäuferin ist berechtigt, Dritte für die Herstellung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen beizuziehen.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote der Verkäuferin sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Verkäuferin, der Auslieferung des bestellten Produktes oder der Ausführung der bestellten Arbeiten zustande. Der Vertragsgegenstand wird im Zweifel durch den Inhalt der Auftragsbestätigung und dieser AGB bestimmt. 

Zudem sind die Angaben in Prospekten und auf Internetseiten zum Produkt (z.B. Gewichte, Masse, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) nur verbindlich, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich und ausdrücklich zugesichert werden. Andernfalls handelt es sich nicht um zugesicherte Eigenschaften.

Die Verkäuferin ist auch nach Vertragsabschluss ermächtigt, aus wichtigen Gründen (z. B. im Falle von Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, behördlichen Einschränkungen oder Weiterentwicklung von Produkten) Änderungen an den bestellten Produkten und Dienstleistungen vorzunehmen, soweit die Änderungen für den Besteller zumutbar sind und keine Verschlechterung an den Produkten und Dienstleistungen hervorrufen.

Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden zu einer Bestellung oder einem abgeschlossenen Vertrag bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin. Der Schriftform genügen auch durch EDV erstellte Auftragsbestätigungen oder E-Mails, wenn diese nicht von der Verkäuferin unterschrieben sind. 

3. Geistiges Eigentum
Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an den Produkten und der Software, sowie an sonstigen Gegenständen, welche die Verkäuferin dem Besteller im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschliesslich der Verkäuferin zu.

4. Rücktritt / Stornierung 
Die Bestellung des Bestellers ist verbindlich und verpflichtet ihn zur Abnahme des bestellten Produkts. Bricht der Besteller den Vertrag oder erklärt er, diesen nicht halten zu wollen, so verpflichtet er sich zu folgenden Leistungen: Er schuldet der Verkäuferin eine Konventionalstrafe von 30% des Kaufpreises sowie für die Dauer des Besitzes eine monatliche Nutzungsentschädigung in der Höhe von 5% des Kaufpreises. Die bezahlte Konventionalstrafe wird mit der Geltendmachung eines Schadensersatzes der Verkäuferin verrechnet.

Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit jedoch nicht von der Vertragserfüllung. Erfüllt der Besteller den Vertrag nicht, so stehen der Verkäuferin zudem Schadenersatzansprüche zu.

5. Preise und Mehrzahl von Bestellern
a) Massgeblich ist der Gesamtpreis gemäss Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Auslieferung geltenden MwSt. Bei Exportlieferungen erhöht sich der Preis um Zoll, Gebühren und andere öffentlichen Abgaben. Die Preise verstehen sich, soweit nicht abweichend vereinbart, in Schweizer Franken einschliesslich Verpackung, ohne Montage. Letztere, der so genannte Anschluss der Geräte an alle bauseitigen Leitungen, darf nur durch zugelassene Installationsfirmen und ausschliesslich auf Verantwortung und zu Lasten des Bestellers vorgenommen werden.
Die Preise für Reparatur- und Wartungsarbeiten setzen sich in der Regel wie folgt zusammen: 

  • Grundpauschale
  • Stundenverrechnungssatz
  • Ersatzteilkosten 
  • Kleinmaterialzuschlag
  • Zuschläge für Arbeitsleistungen ausserhalb der normalen Arbeitszeiten
  • Zusatzaufwendungen auf Wunsch des Bestellers 

b) Bei einer Mehrzahl von Bestellern besteht solidarische Haftung für den Kaufpreis.

6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind zugunsten eines durch die Verkäuferin zu bezeichnenden Kontos zu leisten. Die Rechnungen der Verkäuferin sind auch dann fristgemäss zu begleichen, wenn Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen geltend gemacht werden. Bei Reparatur- und Wartungsarbeiten ist der Rechnungsbetrag innert der vereinbarten Zahlungsfrist fällig. 

Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung sind alle Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Der Besteller kommt gegenüber der Verkäuferin ohne ausdrückliche Mahnung mit Ablauf des Fälligkeitstermines in Verzug. Die Verkäuferin ist berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% des Gesamtpreises pro Jahr zu berechnen.

Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass die Verkäuferin seine Personalien und die Höhe der Forderung an Kreditauskunfteien weiterleiten kann, wenn er die Bezahlung einer Rechnung unbegründet verweigert. Eine unbegründete Verweigerung der Bezahlung wird angenommen, wenn die Verkäuferin ihre Leistung vertragsgemäss erbracht hat und der Besteller trotz dreifacher schriftlicher Mahnung den geforderten Betrag nicht bezahlt hat.

7. Lieferfrist / Rücktrittsrecht des Bestellers
Kann der Liefertermin durch Verschulden der Verkäuferin nicht eingehalten werden, so ist der Besteller berechtigt, der Verkäuferin eine angemessene Nachfrist anzusetzen, die in keinem Fall unter 30 Tagen liegt, unter der Androhung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnt. Wird diese Nachfrist durch das Verschulden der Verkäuferin nicht eingehalten, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche aus verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

8. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt ohne bestimmte Vorschrift stets nach bestem Ermessen der Verkäuferin. Die Gefahr geht grundsätzlich mit Bereitstellung zum Versand auf den Käufer über; andernfalls gelten die von der Verkäuferin bestimmten INCOTERMS-Versandbedingungen. Bei Produkten mit Montagearbeiten gehen Nutzen und Gefahr mit Unterzeichnung und Übergabe des Servicerapports / Abnahmeprotokolls durch die Verkäuferin auf den Kunden über. Mit der Abnahme beginnt die Rüge- und Verjährungsfrist zu laufen.

Bei Reparatur- und Wartungsarbeiten trägt der Besteller die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes des zu bearbeitenden Produkts oder eines Teils davon während der Ausführung der Arbeiten, auch wenn diese in den Werken von der Verkäuferin erfolgen, oder während eines nötig gewordenen Transportes oder einer Lagerung. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller.

9. Gewährleistung und Mängelrüge
a) Die gelieferten, reparierten oder gewarteten Produkte sind unverzüglich nach Ablieferung bzw. nach Ausführung der Reparatur- oder Wartungsarbeiten sorgfältig zu untersuchen und ein allfälliger (offener oder versteckter) Mangel ist gegenüber der Verkäuferin unverzüglich, schriftlich innerhalb von fünf Werktagen anzuzeigen. Versäumt der Besteller diese Untersuchung und/oder Mängelrüge, ist eine Haftung der Verkäuferin für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen bzw. entsprechende Ansprüche des Bestellers sind verwirkt.

b) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Gefahrenübergang, soweit nicht individuell etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. 

c) Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die seitens des Bestellers bzw. Nutzers durch Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Wartungs-, Pflege- und Reinigungsarbeiten entstehen. 

Die Gewährleistungsansprüche entfallen weiter, wenn der gelieferte Gegenstand nicht entsprechend der gültigen Bedienungsanleitung bedient, zweckwidrig eingesetzt oder nach der Feststellung eines Fehlers, ohne vorherige Rücksprache mit der Verkäuferin, weiterverwendet wird. Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen sofort, falls das Produkt von nicht autorisierten Personen, ohne schriftliche Erlaubnis der Verkäuferin, repariert oder gewartet, be- oder verarbeitet oder weiter eingebaut wird. Gleiches gilt, wenn uns der Besteller keine Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen und ihn durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Die Haftung für Mängel bezieht sich weder auf natürliche Abnutzung noch auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten und chemischer, elektrochemischer, elektrischer oder ähnlicher Einflüsse ohne Verschulden der Verkäuferin entstehen. Für Erzeugnisse von Zulieferanten, soweit sie nicht in das Enderzeugnis der Verkäuferin eingehen, leisten wir Gewähr durch Abtretung unserer Ansprüche gegen den Zulieferanten, die hiermit als vereinbart gilt.

Es wird ferner keine Gewähr für Schäden übernommen, die durch von Dritten vorgenommene Reparaturen am Liefergegenstand entstehen, ohne dass unsere Zustimmung erfolgt ist. Im Falle der Zustimmung der Fremdreparatur werden die defekten Teile ersetzt, wobei uns in jedem Fall die beanstandeten bzw. ausgetauschten Teile zur Begutachtung zuzusenden sind und in unser Eigentum übergehen. Weitere Fahrten, Montagen usw. werden von uns nicht übernommen. Wir sind im Einzelfall befugt, Austauschware zum etwa gleichen Zeitwert zur Verfügung zu stellen oder die Ware zum Rechnungswert zurückzunehmen, wodurch alle weiteren Schadenansprüche abgegolten worden sind.

Glasteile und einer enormen Abnutzung unterworfene Teile (z. B. Siebe, Dichtungen, Kontroll-Lampen usw.) sowie Unterhaltsarbeiten (Entkalken, Reinigen usw.) sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung für die Eignung der bauseits vorhandenen Betriebsmittel, welche auf den Liefergegenstand Einfluss haben; dies auch dann nicht, wenn eine Besichtigung durch die Verkäuferin vorausging.

d) Tritt bei Produkten, Reparatur- und Wartungsarbeiten während der Verjährungsfrist ein der Gewährleistung unterliegender Mangel auf und ist dieser rechtzeitig gerügt worden, hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder eine angemessene Preisreduktion (Minderung). Die Verkäuferin ist berechtigt, nach freiem Ermessen zwischen den Varianten der Mängelbehebung zu wählen. Ausgeschlossen sind unabhängig vom Rechtsgrund der Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, insbesondere Folgeschäden, Produktionsausfall, Nutzungsverluste und entgangener Gewinn (siehe nachstehend § 11).

Die Verkäuferin ist berechtigt, die beanstandeten Teile zu prüfen.

10. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen der Verkäuferin an den Besteller erfolgen unter Eigentumsvorbehalt zugunsten der MEIKO (Suisse) AG, Fällanden/ZH. Diese ist berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt nach schweizerischem Recht im Register am Sitz des Bestellers eintragen zu lassen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Gesamtpreisforderung geht der Kaufgegenstand in das unbeschwerte Eigentum des Käufers über.

Der Besteller verpflichtet sich, Adressänderungen mindestens vierzehn Tage vor dem Umzug bekannt zu geben, damit der Eintrag des Eigentumsvorbehaltes am neuen Wohnsitz / Sitz des Käufers erfolgen kann. Falls vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch gemacht wird, ist der Besteller verpflichtet, die gelieferte Ware sofort der Verkäuferin zurückzugeben. Als Nutzungsentschädigung gelten diesfalls pro Monat 5% vom Kaufpreis als vereinbart. Vorbehalten bleibt ausserdem eine Entschädigung für ausserordentliche Abnützung. Für die bei der Demontage zwecks Rücknahme der Ware allenfalls entstehenden Schäden hat die Verkäuferin, nicht einzustehen.

Werden die Produkte mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörenden Sachen, untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt die Verkäuferin Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Produkte (Rechnungsendbetrag inkl. MwSt) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Werden die Produkte in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und die Verkäuferin sich bereits jetzt einig, dass der Kunde der Verkäuferin anteilsmässig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Die Verkäuferin nimmt diese Übertragung an. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Besteller für die Verkäuferin verwahren. 

Bei Pfändungen der Produkte durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Besteller auf das Eigentum von der Verkäuferin hinweisen und unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit die Verkäuferin ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte der Verkäuferin in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Besteller.

11. Sonstige Haftung 
Andere als in diesen AGB ausdrücklich genannten Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie geltend gemacht werden, insbesondere alle nicht ausdrücklich anerkannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. 

In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Folgeschäden), wie Produktionsausfall, Nutzungsverluste, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren und unmittelbaren Schäden. Die Haftung der Verkäuferin ist, soweit gesetzlich zulässig, insgesamt beschränkt auf den vom Besteller bezahlten Preis für die ausgeführten Lieferungen.

Für Personen- oder Sachschäden, die durch ein fehlerhaftes von der Verkäuferin hergestelltes Produkt entstanden sind, gilt das Produktehaftpflichtrecht. Eine weitergehende Haftung (insbesondere auch aus der Verletzung von Produktesicherheitsvorschriften) wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 
Technische Beratungen, Angaben und Auskünfte über Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten der von der Verkäuferin gelieferten Waren erfolgen nach bestem Gewissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn es liege Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. 

Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Bestellers oder seiner Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt, und wird die Verkäuferin aus diesem Grunde in Anspruch genommen, so steht der Verkäuferin ein Rückgriffsrecht auf den Käufer zu.

12. Übertragbarkeit
Der Besteller darf seine Rechte aus dem Vertrag auf Dritte nur übertragen, wenn er hierzu zuvor das Einverständnis der Verkäuferin eingeholt hat.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB und/oder des Vertrages zwischen der Verkäuferin und dem Besteller unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Es gelten dann die gesetzlichen Regelungen; gleichwohl werden Verkäuferin und Besteller eine Regelung treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Norm so weit als möglich entspricht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden der AGB bedürfen der Schriftform. 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für dieses Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Besteller gilt das schweizerische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Zuständig sind die Gerichte am Sitz der Verkäuferin, derzeit Fällanden (ZH). Die Verkäuferin hat zudem nach Wahl das Recht zur Klage am Gerichtsstand des Bestellers.